Pschera Rechtsanwältin
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Pschera Rechtsanwältin
Sprechstelle in Leoben
Gösserstraße 60
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Ein Gutachten ist keine Meinung.

Es ist eine überprüfbare Antwort auf eine genau gestellte Frage.
Der Wert eines Gutachtens liegt nicht darin, dass zu welchem es Ergebnis kommt.
Er liegt darin, dass jeder Schritt dorthin nachvollziehbar bleibt, auch für jemanden, der ein anderes Ergebnis vorziehen würde.
Als gerichtlich beeidete Sachverständige erstelle ich Gutachten für Gerichte, für Behörden und für Parteien. Der Maßstab ist in allen drei Fällen derselbe.
Prüfbar, unabhängig vom Auftraggeber.

Sachverständigen­tätigkeit

Was ein
Gutachten
leistet
Ein Gutachten trennt zwei Dinge, die im Streit regelmäßig vermischt werden: den Befund und die Schlussfolgerung. Was liegt tatsächlich vor: welche Zahlen, welche Unterlagen, welche Abläufe? Und was folgt daraus fachlich? Diese Trennung ist der eigentliche Nutzen. Sie macht sichtbar, worüber tatsächlich gestritten wird: über die Tatsachen oder über ihre Bewertung. Häufig zeigt sich, dass es nur um eines von beiden geht und damit verändert sich die Lage.

Unterhalt

Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage, insbesondere bei selbständig Erwerbstätigen und Gesellschafter-Geschäftsführern: Bereinigung des Ergebnisses, Behandlung von Privatentnahmen und privat veranlasstem Aufwand, mehrjährige Durchrechnung

Verdienstentgang

Entgangenes Einkommen nach Erwerbsminderung oder Ausfall, bei unselbständig wie selbständig Erwerbstätigen – einschließlich der steuerlichen Behandlung des Ersatzbetrages, die über den tatsächlichen Nachteil mitentscheidet.

Rechnungswesen und Bilanzierung

Ordnungsmäßigkeit der Bücher, Bewertungs- und Ansatzfragen, Rekonstruktion unvollständiger Aufzeichnungen.

Insolvenznahe Fragestellungen

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Fortbestehensprognose, Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenzreife.

Abgabenrechtliche Fragen

Bemessungsgrundlagen, Fremdüblichkeit von Leistungsbeziehungen, verbotene Einlagenrückgewähr

Auftragsarten

Gerichtsgutachten

Im Auftrag des Gerichts, nach dessen Beweisbeschluss – in Zivil-, Straf- und Außerstreitverfahren.

Privatgutachten

Im Auftrag einer Partei, meist vor oder neben einem Verfahren: als Entscheidungsgrundlage, als Grundlage für Vergleichsgespräche oder als Beweismittel.

Gutachten im Schiedsverfahren und Schiedsgutachten

Wo die Parteien eine fachliche Feststellung vereinbart haben, die sie bindet, ohne ein Gericht zu befassen.

 

Bewertung als Entscheidungsgrundlage

Ohne Streit und ohne Verfahren: vor einer Übergabe, einem Einstieg, einem Verkauf.

Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten

Prüfung von Methodik, Annahmen und Rechenwegen eines bereits erstatteten Gutachtens. Oft die wirksamste Form, weil sie an der Stelle ansetzt, an der ein Ergebnis tatsächlich entsteht: bei den Annahmen.

Ablauf

  1. Die Fragestellung schärfen.
  2. Unterlagen sichten und feststellen, was fehlt. Erst danach lässt sich seriös sagen, was ein Gutachten kosten wird.
  3. Befund. Die Tatsachen, getrennt von ihrer Bewertung.
  4. Gutachten. Die fachliche Schlussfolgerung samt Methode, Annahmen und deren Begründung.
  5. Erörterung. Mündliche Erläuterung vor Gericht oder gegenüber den Beteiligten, Stellungnahme zu Einwendungen.

Unabhängigkeit

Ein Gutachten, das ein gewünschtes Ergebnis bestätigt, ist wertlos. Auch ein Privatgutachten muss der Prüfung durch die Gegenseite und durch das Gericht standhalten. Hält es ihr nicht stand, schadet es mehr, als es nützt.
Deshalb sage ich vor der Beauftragung, ob die Frage in der gestellten Form überhaupt beantwortbar ist. Und ich erstatte kein Gutachten in einer Sache, in der ich beraten habe oder berate.