Ein Gutachten ist keine Meinung.
Es ist eine überprüfbare Antwort auf eine genau gestellte Frage.
Der Wert eines Gutachtens liegt nicht darin, dass zu welchem es Ergebnis kommt.
Er liegt darin, dass jeder Schritt dorthin nachvollziehbar bleibt, auch für jemanden, der ein anderes Ergebnis vorziehen würde.
Als gerichtlich beeidete Sachverständige erstelle ich Gutachten für Gerichte, für Behörden und für Parteien. Der Maßstab ist in allen drei Fällen derselbe.
Prüfbar, unabhängig vom Auftraggeber.
Unterhalt
Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage, insbesondere bei selbständig Erwerbstätigen und Gesellschafter-Geschäftsführern: Bereinigung des Ergebnisses, Behandlung von Privatentnahmen und privat veranlasstem Aufwand, mehrjährige Durchrechnung
Verdienstentgang
Entgangenes Einkommen nach Erwerbsminderung oder Ausfall, bei unselbständig wie selbständig Erwerbstätigen – einschließlich der steuerlichen Behandlung des Ersatzbetrages, die über den tatsächlichen Nachteil mitentscheidet.
Rechnungswesen und Bilanzierung
Ordnungsmäßigkeit der Bücher, Bewertungs- und Ansatzfragen, Rekonstruktion unvollständiger Aufzeichnungen.
Insolvenznahe Fragestellungen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Fortbestehensprognose, Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenzreife.
Abgabenrechtliche Fragen
Bemessungsgrundlagen, Fremdüblichkeit von Leistungsbeziehungen, verbotene Einlagenrückgewähr
Auftragsarten
Gerichtsgutachten
Im Auftrag des Gerichts, nach dessen Beweisbeschluss – in Zivil-, Straf- und Außerstreitverfahren.
Privatgutachten
Im Auftrag einer Partei, meist vor oder neben einem Verfahren: als Entscheidungsgrundlage, als Grundlage für Vergleichsgespräche oder als Beweismittel.
Gutachten im Schiedsverfahren und Schiedsgutachten
Wo die Parteien eine fachliche Feststellung vereinbart haben, die sie bindet, ohne ein Gericht zu befassen.
Bewertung als Entscheidungsgrundlage
Ohne Streit und ohne Verfahren: vor einer Übergabe, einem Einstieg, einem Verkauf.
Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten
Prüfung von Methodik, Annahmen und Rechenwegen eines bereits erstatteten Gutachtens. Oft die wirksamste Form, weil sie an der Stelle ansetzt, an der ein Ergebnis tatsächlich entsteht: bei den Annahmen.
Ablauf
- Die Fragestellung schärfen.
- Unterlagen sichten und feststellen, was fehlt. Erst danach lässt sich seriös sagen, was ein Gutachten kosten wird.
- Befund. Die Tatsachen, getrennt von ihrer Bewertung.
- Gutachten. Die fachliche Schlussfolgerung samt Methode, Annahmen und deren Begründung.
- Erörterung. Mündliche Erläuterung vor Gericht oder gegenüber den Beteiligten, Stellungnahme zu Einwendungen.
Unabhängigkeit
Ein Gutachten, das ein gewünschtes Ergebnis bestätigt, ist wertlos. Auch ein Privatgutachten muss der Prüfung durch die Gegenseite und durch das Gericht standhalten. Hält es ihr nicht stand, schadet es mehr, als es nützt.
Deshalb sage ich vor der Beauftragung, ob die Frage in der gestellten Form überhaupt beantwortbar ist. Und ich erstatte kein Gutachten in einer Sache, in der ich beraten habe oder berate.